Sie fragen, wir antworten

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem EWE Go Ladetarif, dem Laden an unseren Ladestationen und unserem E-Sharing-Service. Antwort nicht gefunden? Unser Service-Team hilft gerne weiter.

Das Bild zeigt eine Nahaufnahme einer Hand, die einen Ladestecker in eine EWE Go Ladestation einsteckt. Der Fokus liegt auf der Hand und dem Stecker, während der Hintergrund unscharf ist, sodass die Ladestation und ihre Umgebung verschwommen erscheinen. Der Ladestecker ist in die mit „CCS“ gekennzeichnete Steckbuchse eingesteckt.

Unsere FAQ

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Leider wurden keine Ergebnisse für Ihre Suchanfrage gefunden.

Die Preise für das Laden an den EWE Go Ladestationen ist abhängig von Ihrem gewählten Ladetarifanbieter.

Auch ohne Ladetarif können Sie per Direktzahlung (QR-Code oder Zahlungsterminal) an unseren EWE Go Ladestationen laden. Der Preis beträgt aktuell 0,79 Euro/kWh.

Auch ohne abgeschlossenen Ladetarif können Sie an öffentlichen Ladestationen laden. Dies geht per Direktzahlung. Je nach Anbieter ist hierfür bspw. ein QR-Code angebracht oder ein Zahlungsterminal verbaut.

Wählen Sie zunächst eine Zahlungsmethode: Lade-App, Ladekarte oder DIrektzahlung mittels QR Code oder Zahlungsterminal (je nach Verfügbarkeit):

  • Laden per Lade-App: Wählen Sie in der Lade-App die Ladestation aus und folgen Sie den weiteren Hinweisen.
  • Laden per Ladekarte: Halten Sie die RFID-Ladekarte vor den Kartenleser unter oder neben dem Display und wählen Sie nach der Autorisierung den von Ihnen benötigten Ladestecker auf dem Display aus.
  • Laden per Direktzahlung (mittels QR-Code): Scannen Sie auf dem Display der Ladestation den QR Code zu Ihrem gewünschten Ladestecker und folgen Sie den weiteren Hinweisen.
  • Laden per Direktzahlung (Zahlungsterminal): Drücken Sie zunächst den Knopf oder das Bedienelement für Kartenzahlung und folgen Sie dann den weiteren Hinweisen auf dem Bildschirm des Terminals. 

Nach der erfolgreichen Autorisierung können Sie das Ladekabel mit dem Fahrzeug verbinden und der Ladevorgang startet automatisch.

Ein Ladevorgang wird nur berechnet, wenn Strom geflossen ist. Der (versuchte) Ladevorgang kann bei der Abrechnung zwar angezeigt werden, das Konto wird allerdings nicht belastet. Falls der Ladevorgang auch nach erneutem Versuchen nicht startet, wenden Sie sich bitte an den Kundensupport von EWE Go.

Der Ladevorgang kann jederzeit über das Fahrzeug oder durch erneutes Vorhalten der RFID-Karte bzw. Debit-/Kreditkarte beendet werden. Bei der Nutzung einer Lade-App oder der Direktzahlung mittels QR-Code kann der Ladevorgang über das Smartphone gestoppt werden.

Dies kann an einem Kommunikationsproblem zwischen Ihrem Fahrzeug und der Ladestation liegen. Prüfen Sie die Verbindung und entriegeln Sie den Ladestecker ggf., um ihn erneut einzustecken. Falls die Störung nicht behoben ist, wenden Sie sich bitte an den Kundensupport von EWE Go.

Die aktuelle Ladeleistung Ihres Fahrzeugs ist von mehreren Parametern, wie der Ladezustand und die Temperatur der Batterie, abhängig. Weiterhin kann sich die Ladeleistung bei der gleichzeitigen Nutzung der Ladepunkte einer Ladestation anpassen.

Wenn der Bildschirm einer DC-Ladestation nicht funktioniert, können Sie im Regelfall weiterhin eine RFID-Ladekarte oder eine Lade-App zum Start eines Ladevorgangs nutzen. Wir bitten Sie, den Ausfall des Bildschirms dem Kundensupport zu melden, damit der Fehler behoben werden kann.

Stellen Sie sicher, dass Sie die Ladekarte von den RFID-Leser der Ladestation halten. Dieser befindet sich unter oder neben dem Bildschirm und ist durch Ein Symbol ähnlich dem WLAN (drei Halbkreise) gekennzeichnet. Wenn Sie eine Lade-App nutzen, können Sie den Ladevorgang auch hierüber starten. Falls die Störung nicht behoben ist, wenden Sie sich bitte an den Kundensupport von EWE Go.

Sofern Sie eine EWE Go Ladekarte haben, stellen Sie sicher, dass diese Karte aktiv ist. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte den EWE Go Kundensupport.

Wenn Sie eine Ladekarte eines anderen Unternehmens verwenden, stellen Sie sicher, dass dieser Ladepunkt für Ihre Ladekarte freigeschaltet ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den kartenausgebenden Anbieter. Ist der Anbieter der Karte nicht Teil des Netzwerks von EWE Go, können Sie die Direktzahlung mittels QR-Code oder Zahlungsterminal nutzen.

  • Debitkarte (z.B. Maestro, V Pay, etc.)
  • Kreditkarte (z.B. Mastercard, VISA, American Express, etc.)

Zur Nutzung des Zahlungsterminals drücken Sie zunächst den Knopf oder das Bedienelement für Kartenzahlung. Anschließend werden Ihnen auf dem Display des Zahlungsterminals die akzeptierten Zahlungsmittel angezeigt und Sie werden gebeten, Ihre Debit- oder Kreditkarte in die Magnetkartenleser zu schieben bzw. vor das Display für eine kontaktlose Datenübertragung zu halten. Die kontaktlose Bezahlung per NFC ist ebenfalls per Smartphone möglich. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie von dem Terminal aufgefordert werden, Ihre PIN auf dem digitalen Pad einzugeben. Nach der Autorisierung kann der Ladestecker angesteckt werden und der Ladevorgang beginnt.

Ihr EWE Go Ladetarif ist sofort nach Abschluss der Bestellung über die Remote Funktion in der EWE Go App verfügbar. Wenn Sie zusätzlich die EWE Go Ladekarte bestellt haben, erhalten Sie diese in den nächsten Tagen per Post.

Sie haben die Möglichkeit den EWE Go Ladetarif ausschließlich über die App zu nutzen und benötigen keine zusätzliche Karte. Im Bestellvorgang können Sie zusätzlich eine Ladekarte zu Ihrem Vertrag bestellen.

Die EWE Go App bietet Ihnen maximalen Komfort beim Laden unterwegs: Mit der App finden Sie auf einen Blick alle verfügbaren Ladepunkte in Ihrer Nähe – deutschlandweit stehen Ihnen rund 100.000 Ladepunkte und europaweit sogar rund 500.000 Ladepunkte zur Verfügung!

Mit unserem EWE Go Ladetarif können Sie verschiedenste Ladepunkte einfach und kostentransparent nutzen. Laden Sie europaweit an rund 500.000 Ladepunkten, die von EWE Go und den unserer Roamingpartnern bertrieben werden.

In unserer App können Sie sich alle verfügbaren Ladepunkte anzeigen lassen, die von unserem Ladetarif abgedeckt sind.

Wenn Sie den EWE Go Ladetarif nutzen, fallen keine Blockiergebühren an. Sie zahlen ausschließlich die geladene Energiemenge.

Die Bestellung des EWE Go Ladetarifs sowie die EWE Go Ladekarte ist kostenlos zu erwerben.

EWE Go Ladestationen 0,52 €/kWh ab dem 01.11.2024

Partner-Ladestationen 0,62 €/kWh ab dem 01.11.2024

Eine Zustimmung kann über das Starten eines Ladevorgangs mit den EWE Go Ladetarif ab dem 01.11.2024 erteilt werden.

Bis zur Annahme des unterbreitenden Angebots ruht der aktuell bestehende Vertrag über den EWE Go Ladetarif.

Zukünftig wird das Laden an unseren EWE Go-Ladestationen 0,52 €/kWh kosten. Dieser Preis gilt einheitlich für das Laden an allen EWE Go Ladestationen. An Partner-Ladesäulen ändert sich der Preis ab dem 01. November auf 0,62 €/kWh – ebenfalls unabhängig davon, ob Sie Gleichstrom oder Wechselstrom laden. Es fallen keine Grundgebebühr sowie Blockiergebühren an. Die EWE Go Ladekarte ist ebenfalls kostenlos.

Nein, Ihre aktuelle Ladekarte bleibt auch mit unseren neuen Preisen aktiv.

Die Bestellung des EWE Go Ladetarifs sowie die EWE Go Ladekarte ist kostenlos zu erwerben.

Eine Zustimmung kann über das Starten eines Ladevorgangs mit den EWE Go Ladetarif ab dem 01.11.2024 erteilt werden.

Bis zur Annahme des unterbreitenden Angebots ruht der aktuell bestehende Vertrag über den EWE Go Ladetarif.

Zukünftig wird das Laden an unseren EWE Go-Ladestationen 0,52 €/kWh kosten. Dieser Preis gilt einheitlich für das Laden an allen EWE Go Ladestationen. An Partner-Ladesäulen ändert sich der Preis ab dem 01. November auf 0,62 €/kWh – ebenfalls unabhängig davon, ob Sie Gleichstrom oder Wechselstrom laden. Es fallen keine Grundgebebühr sowie Blockiergebühren an. Die EWE Go Ladekarte ist ebenfalls kostenlos.

Nein, Ihre aktuelle Ladekarte bleibt auch mit unseren neuen Preisen aktiv.

Wir verfügen über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Bereich der Elektromobilität, haben bereits zahlreiche Projekte mit Partnern erfolgreich umgesetzt und sind mit rund 3.000 öffentlichen Ladepunkten einer der größten Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland. Weiterhin sind wir spezialisiert auf die Zusammenarbeit mit Standortpartnern, Grundstückseigentümern oder auch Franchisenehmern und damit auf das öffentliche Laden an Zielorten (Destination Charging).

Durch die Verfügbarkeit von öffentlichen Ladepunkten werden die Attraktivität ihrer Unternehmensstandort erhöht und die digitale Sichtbarkeit wegen der Einbindung der Ladestationen in Apps, Navigationssysteme und populäre Portale wie Google Maps erhöht. Zudem können Sie neue Kunden gewinnen und bestehende durch die Anpassung an deren Bedürfnisse binden. Weiterhin erfüllen Sie gesetzliche Auflagen, stärken Ihr Unternehmens- und Arbeitgeberimage und werden Teil von einem der größten Ladenetzwerke Deutschlands.

Ihrem Unternehmen entstehen in der Regel keine Investitions- und Betriebskosten. Wir übernehmen die Kosten für die Beschaffung der Netzanlagen und Ladestationen, den Aufbau und Anschluss an das Stromnetz sowie den kaufmännischen und technischen Betrieb und die Strombelieferung.

Nach der Standortanalyse nehmen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor, in der u. a. geprüft wird, welche Beteiligungsmodelle angeboten werden können. Möglich sind eine feste Pachtzahlung und / oder eine leistungsanhängige Beteiligung.

Die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur ist, dass Sie über einen oder mehrere Standorte mit regem Verkehrs- und wiederkehrendem Kundenaufkommen verfügen. Außerdem benötigen wir den Zugang zu den Ladestationen für regelmäßige Wartungen und Inspektionen der Ladehardware oder eventuelle Reparaturen dieser.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz GEIG) ist seit März 2021 in Kraft und betrifft Unternehmen mit dazugehörigen Parkplätzen in direktem Maße. Das GEIG soll den Ausbau gebäudeintegrierter Ladeinfrastruktur beschleunigen. 

In der Regel wird ein Standortüberlassungsvertrag mit Ihnen geschlossen, der alle Vertragsgrundlagen, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien, der Beteiligung und der Laufzeit, festhält.

Wir helfen Ihnen gerne!

Die richtige Antwort war nicht dabei? Kein Problem!

Senden Sie uns über unser Kontaktformular gerne eine Nachricht zu Ihrem Anliegen.

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