Stand: März 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ladevorgänge im EWE Go Ladenetz
EWE Go GmbH
Donnerschweer Straße 22-26
26123 Oldenburg
Tel. 0441-36152333
E-Mail: info@ewe-go.de
§ 1 Vertragsschluss und Kundendaten
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Der Kunde kann den Abschluss des Vertrags über die App „EWE Go“ (nachfolgend „App“ bezeichnet) beauftragen. Der Auftrag des Kunden stellt ein Angebot des Kunden an EWE Go zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde die Bestellbestätigung als E-Mail erhält (Annahmeerklärung der EWE Go).
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Der Kunde hat EWE Go unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung mitzuteilen.Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine der EWE Go mitgeteilte E-Mail-Adresse immer aktuell und gültig ist.
§ 2 Onlineportal und Online-Kommunikation
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EWE Go stellt dem Kunden nach der Registrierung personalisierte Login-Daten für die App und das EWE Go Portal (portal.ewe-go.de) zur Verfügung. In dem EWE Go Portal werden dem Kunden seine Rechnungen sowie die zugehörigen Einzelladenachweise mit Datum, Ort, Dauer und kWh aller Nutzungsvorgänge zur Verfügung gestellt.
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Sobald Rechnungen im Onlineportal zur Verfügung gestellt werden, wird der Kunde darauf per E-Mail hingewiesen.
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Andere Vertragsdokumente (z.B. Preisneuvereinbarungen oder andere Willenserklärungen der EWE Go) gehen dem Kunden per E-Mail oder Post zu.
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Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem E-Mail-Postfach eingehenden Nachrichten der EWE Go in angemessenen Abständen regelmäßig abzurufen.
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EWE Go steht nicht für den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des EWE Go Portals und der relevanten Service-Funktionen ein. Insbesondere haftet EWE Go nicht für
Störungen der Qualität des Zugangs zu diesen Funktionen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die von EWE Go nicht zu vertreten sind.
§ 3 Umfang Ladenetz
- Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss, die Möglichkeit die öffentliche Ladeinfrastruktur der EWE Go und von Roaming- Partnern der EWE Go (die öffentliche Ladeinfrastruktur von EWE und deren Roaming-Partnern wird nachfolgend „Ladenetz“ genannt) zum Laden eines Elektrofahrzeugs während der Vertragslaufzeit zu den vereinbarten Konditionen zu nutzen.
- Die zur Verfügung stehende Ladeinfrastruktur ist in der App „EWE Go“ einsehbar.
- Der konkrete Bestand des Ladenetzes kann sich verändern. EWE Go verpflichtet sich jedoch während der Vertragslaufzeit mindestens ein ähnliches Netz an Ladeinfrastruktur zu bieten.
- Dieser Vertrag begründet keinen Anspruch auf die jederzeitige Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit von einzelnen Ladesäulen innerhalb des Ladenetzes.
§ 4 Zugangsmedien; Ladevorgang
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Zur erstmaligen Nutzung der Ladesäulen innerhalb des Ladenetzes ist die Verwendung der App „EWE Go“ notwendig. Die kostenfreie App „EWE Go“ ist sowohl im Apple „App Store“ als auch im Google „Play Store“ zu finden. Anschließend kann der Kunde die Ladesäulen innerhalb des Ladenetzes entweder über die App oder - soweit vorhanden - über eine Ladekarte freischalten (die App und die Ladekarte werden nachfolgend gemeinsam als „Zugangsmedium“ bezeichnet).
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Die Ladekarte kann optional über die App erworben werden.
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Nach Freischaltung erfolgt der jeweilige Ladevorgang zu den mit EWE Go vereinbarten Konditionen.
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Nach Abschluss des Ladevorgangs sind die Ladestation und der dazugehörige Standplatz unverzüglich wieder freizugeben. Der Ladevorgang ist abgeschlossen, sobald kein Energiefluss mehr zwischen Ladestation und Elektromobil stattfindet.
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Sämtliche Ladeinfrastruktur, die im Rahmen dieses Vertrages genutzt wird, ist bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen, d.h. insbesondere auch, dass der Ladesäulennutzer darauf Acht zugeben hat, dass Dritte - z.B. durch das Ladekabel auf Gehwegen (als Stolperfalle) - nicht zu Schaden kommen können. Zusätzlich sind die Nutzungsbedingungen vor Ort zu beachten.
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Bei Verlust der Ladekarte obliegt es dem Kunden, EWE Go hierüber per EMail oder telefonisch zu informieren.
§ 5 Preisänderung
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Die Preise können jederzeit durch eine Preisneuvereinbarung geändert werden.
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Eine solche Preisneuvereinbarung erfolgt, indem EWE Go dem Kunden per E-Mail ein Angebot unterbreitet, den Vertrag zu einem von EWE Go vorgegebenen Zeitpunkt („Stichtag“) zu geänderten preislichen Konditionen weiterzuführen und gleichzeitig die bisherigen Konditionen zu diesem Stichtag kündigt. Die Preisneuvereinbarung muss dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem von EWE Go vorgegebenen Stichtag zugegangen sein und die Kündigung durch EWE Go muss fristgerecht gem. Ziffern 7.1 und 7.2 erfolgen.
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Der Kunde nimmt dieses Angebot zur Preisneuvereinbarung an, indem er EWE Go entweder ausdrücklich mitteilt, dass er das Angebot annehmen möchte oder sofern er nach dem Kündigungszeitpunkt einen Ladevorgang innerhalb des geänderten Tarifs startet.
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EWE Go wird den Kunden in dem Angebot zur Preisneuvereinbarung ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Nutzung des Lademediums nach dem Stichtag eine Annahme des Angebots zur Preisneuvereinbarung darstellt.
§ 6 Abrechnung
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Der Kunde verpflichtet sich, der EWE Go seine korrekten Bankdaten zum SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung zu stellen.
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Die Abrechnung und das Inkasso der vom Kunden getätigten Ladevorgänge erfolgt über einen externen Dienstleister (aktuell: PAYONE GmbH).
§ 7 Laufzeit und Kündigung
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Der Vertag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
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Eine Teilkündigung des Vertrags durch EWE Go zum Zwecke der Preisneuvereinbarung (vgl. Ziffer 5.1 ff) ist statthaft. Ziffer 8.1 gilt in diesem Falle entsprechend. Im Falle einer Teilkündigung ruht dieser Vertrag, bis ein neuer Preis zwischen EWE Go und Kunde vereinbart wurde.
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Die Laufzeit des EWE Go Ladetarifes beginnt mit der Bestätigung der Bestellung per E-Mail.
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Sofern bei Vertragsschluss eine monatliche Grundgebühr vereinbart wurde, hat der Kunde diese monatlich an EWE Go zu zahlen. Künftige Erhöhungen der Umsatzsteuer, kann EWE Go jederzeit ohne Ankündigungsfrist an den Kunden weitergeben.
§ 8 Haftung
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EWE Go haftet für einen Schaden bzw. Schäden des Kunden lediglich, soweit der Schaden bzw. die Schäden auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung von EWE Go selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von EWE Go auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
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Eine darüberhinausgehende Haftung von EWE Go auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Haftung aus Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.
§ 9 Personenbezogene Daten
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Die im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften der DSGVO und des BDSG neue Fassung verarbeitet.
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Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung, Betreuung und Abrechnung der Kunden der EWE Go und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet oder genutzt.
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Im Falle einer Störungsmeldung vom Kunden nutzt EWE Go, die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten, für Rückfragen.
§ 10 Bedingungsänderung
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EWE Go ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Monatsersten zu ändern, wenn
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die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden, oder
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die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden, oder sich die rechtliche oder tatsächliche Situation ändert und dem Kunden bzw. EWE Go diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnten und dies zu einer Lücke im Vertrag führt, oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges (insbesondere von Leistung und Gegenleistung) dadurch nicht unerheblich gestört wird. EWE Go darf die Vertragsbedingungen jedoch nur ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Lücke nicht füllen.
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Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht für eine Änderung der Preise, der Hauptleistungspflichten, die Laufzeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
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EWE Go wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor einer geplanten Bedingungsänderung über diese informieren. Darin teilt EWE Go den Zeitpunkt mit, ab dem die geänderten Bedingungen gelten sollen. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Der Kunde stimmt zu, wenn er nicht bis zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Textform widerspricht.
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Darüber hinaus kann der Kunde den Vertrag fristlos zu dem in der Mitteilung genannten Änderungsdatum kündigen.
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Wenn der Kunde der Änderung weder widerspricht noch fristlos kündigt, gelten ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt die geänderten Bedingungen.
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Der Kunde wird auf die Rechte und Folgen nach den Absätzen 3 bis 6 in der Mitteilung von EWE Go besonders hingewiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
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EWE Go nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
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Sollte eine vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.